Grundsatz-Urteil Ex-Profi Heinz Müller vor Bundesarbeitsgericht

Heinz Müller, ehemaliger Bundesliga-Torhüter beim 1. FSV Mainz 05 hat am Dienstag vor dem Arbeitsgericht in dritter Instanz gegen seinen ehemaligen Verein geklagt.

In dem Urteil soll darüber entschieden werden, ob es Vereinen grundsätzlich gestattet ist, Spieler dauerhaft mit befristeten Verträgen auszustatten.

Es fing damit an, dass Müller im Juli 2009 einen Dreijahresvertrag bei den Mainzern unterschrieb, der später um zwei weitere Jahre bis zum Ende der Saison 2013/2014 verlängert wurde. Der letzte Vertrag sah die Möglichkeit einer weiteren Vertragsverlängerung um ein Jahr vor - unter der Voraussetzung, dass Müller mindestens 23 Bundesligaspiele für Mainz bestreitet. Nach zehn Spielen verletzte Müller sich und fiel bis zum Ende der Hinrunde aus. Thomas Tuchel befehligte Müller daraufhin in die zweite Mannschaft. Der heute 39 Jahre alte Ex-Torhüter sieht sich dadurch der Möglichkeit beraubt, auf die 23 Spiele in Liga eins zu kommen - und somit der Vertragsverlängerung. Müller klagte deshalb zunächst, um entgangene Prämien zu bekommen (261.000 Euro) und später auch auf die Entfristung seines Arbeitsverhältnisses.

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