Alle Bildung und Hochschule-Artikel vom 07. Juni 2018
Petition gegen Studiengebührenmodell

DüsseldorfPetition gegen Studiengebührenmodell

Das studentische Aktionsbündnis gegen Bildungs- und Studiengebühren (ABS) hat an den nordrhein-westfälischen Landtag und die Landesregierung appelliert, keine Studiengebühren für Studenten aus Nicht-EU-Staaten einzuführen. Vor dem Landtag wurde Vertretern der schwarz-gelben Koalition die Petition "Keine Studiengebühren in NRW" überreicht. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Einführung von Studiengebühren für Studierende aus Drittstaaten geeinigt. Das Aktionsbündnis verweist auf den Rückgang der Zahlen der Einschreibungen internationaler Studierender um rund 21 Prozent in Baden-Württemberg, wo für das Wintersemester 2017/18 bereits ein ähnliches Studiengebührenmodell eingeführt worden war.

Studentenverbindungen fordern bessere Unis

BadStudentenverbindungen fordern bessere Unis

Honnef (KNA) Der Cartellverband der katholischen deutschen Studentenverbindungen (CV) fordert bessere Bedingungen für Wissenschaft und Forschung an den Universitäten. Dies gelte gerade in Zeiten, wo innerhalb wie außerhalb Europas "von interessierter politischer Seite wissenschaftliche Erkenntnisse geleugnet und Aufrichtigkeit gering geschätzt" werde, heißt es in einer am Sonntag veröffentlichten Mitteilung.

Didaktik der Abwesenheit

ProfessorenlebenDidaktik der Abwesenheit

Viel ist geschrieben, noch mehr ist lamentiert worden über die Regelung, wonach kein Student mehr zum Besuch von Lehrveranstaltungen verpflichtet werden kann. Jetzt prüft die gar nicht mehr so neue Landesregierung, ob sie es dabei belassen will.

Fürs Zweitstudium müssen Eltern nicht aufkommen

HammFürs Zweitstudium müssen Eltern nicht aufkommen

Eltern, die ihren Kindern eine Ausbildung finanziert haben, müssen nicht noch mal zahlen, wenn das Kind keinen Job gefunden hat. Das allgemeine Risiko der Nichtbeschäftigung nach der Ausbildung dürfe den Eltern nicht angelastet werden, entschied das Oberlandesgericht Hamm. Volljährige Kinder müssten nach Abschluss ihrer Ausbildung selbst für sich sorgen. Ausnahmen gebe es, wenn der erlernte Beruf aus nicht vorhersehbaren Gründen wie einer Erkrankung nicht ausgeübt werden könne (Az.