Bürgerantrag in Rheinberg Stadt kann bei Grundsteuer kaum helfen

Rheinberg · Für die Reform der Abgabe müssen die Grundstücke neu bewertet werden. Ein Bürger wollte erreichen, dass die Rheinberger Verwaltung den Einwohnern dabei hilft oder sie berät. Das sei aber nicht möglich, sagt die Stadt.

 Wer ein Grundstück besitzt, bekommt Post vom Finanzamt und wird aufgefordert, Informationen darüber zur Verfügung zu stellen.

Wer ein Grundstück besitzt, bekommt Post vom Finanzamt und wird aufgefordert, Informationen darüber zur Verfügung zu stellen.

Foto: dpa/Jens Büttner

Grundsteuer muss jeder bezahlen. Haus- oder Wohnungseigentümer sowieso, aber auch Mieter, denn sie werden anteilig an den Kosten beteiligt. Das erfolgt in der Regel über die Nebenkostenabrechnung. Zum 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Die Besteuerungsgrundlagen dafür werden deshalb neu ermittelt. Dafür ist in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober dieses Jahres eine Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt digital einzureichen, ausnahmsweise auch in Papierform.