Bislang keine 2G-Verstöße Neusser Gastronomie ist Kontroll-Vorbild

Neuss · Die Stadt hat bei ihren 2G-Kontrollen in Neusser Restaurants und Kneipen – im Gegensatz zu anderen Bereichen – noch keinen einzigen Verstoß festgestellt. Aber dürfen Gastronomen auch den Impfstatus städtischer Mitarbeiter abfragen?

 Das Ordnungsamt der Stadt Neuss hat derzeit eine Vielzahl an zusätzlichen Kontrollaufgaben.

Das Ordnungsamt der Stadt Neuss hat derzeit eine Vielzahl an zusätzlichen Kontrollaufgaben.

Foto: JA/Andreas Woitschützke

Es war ein Fall, der Aufsehen erregte. Ein Restaurantleiter aus Haan hat vor Kurzem Kräften des Ordnungsamtes den Zutritt verwehrt, weil diese ihre Impfausweise nicht vorzeigen wollten. Daraufhin seien die städtischen Mitarbeiter, die die 2G-Regel kontrollieren wollten, mit der Polizei wiedergekommen – und alle erhielten Zutritt. Der Leiter des Haaner Ordnungsamtes hatte daraufhin mitgeteilt, dass sein Personal – wie auch Mitarbeiter in der Gastronomie – nicht der 2G-, sondern der 3G-Regel unterliegt. So ist es sowohl in der Coronaschutzverordnung als auch im Infektionsschutzgesetz verankert.