Neue Schutzverordnung Diese Corona-Lockerungen gelten ab Freitag in Mönchengladbach

Mönchengladbach · Diskos können öffnen, Volksfeste sind wieder erlaubt: Die neue Coronaschutzverordnung und die niedrigen Infektionszahlen machen Lockerungen möglich. Was nun in Mönchengladbach gilt.

Auf der Waldhausener Straße in der Gladbach Altstadt kann wieder das Nachtleben beginnen.

Auf der Waldhausener Straße in der Gladbach Altstadt kann wieder das Nachtleben beginnen.

Foto: bauch, jana (jaba)

Die „Null“ macht es möglich: Ab Freitag dürfen in Mönchengladbach unter anderem Diskotheken wieder öffnen, auch Volksfeste sind wieder möglich, und in Geschäften fallen die Kundenbegrenzungen weg. Das alles sieht die neue Inzidenzstufe 0 in der Corona-Verordnung des Landes NRW vor, die bereits ab Freitag in Kraft tritt. Sie gilt für Kommunen, deren Sieben-Tage-Inzidenz mindestens fünf Tage hintereinander höchstens bei zehn liegt. In Mönchengladbach ist das bereits seit dem 22. Juni der Fall. Bedeutet: Die Stadt erlebt ab Freitag zahlreiche Lockerungen. Ein Überblick: