Radfahren in Jüchen Überholverbote für mehr Sicherheit?

Jüchen · Autofahrer dürfen Radfahrer nur überholen, wenn sie einen Mindestabstand einhalten. Durch weitere Verbotsschilder könnte zudem der Verkehr beruhigt werden, vor allem in den Jüchener Außenorten mit ihren engen Straßen.

Gerhard und Evelyn Geisler von den Radfreunden Jüchen demonstrieren mit Schwimmnudeln den Mindestabstand, den Autofahrer hier außerorts zwischen Schloss Dyck und Aldenhoven einhalten müssten.

Gerhard und Evelyn Geisler von den Radfreunden Jüchen demonstrieren mit Schwimmnudeln den Mindestabstand, den Autofahrer hier außerorts zwischen Schloss Dyck und Aldenhoven einhalten müssten.

Foto: Dieter Staniek

Eine Verkehrsberuhigung für die Ortsdurchfahrten in Jüchen sind ebenso ein Dauerbrenner-Thema wie die Sicherheit der Radfahrer. Wenn Pkw durch die größtenteils engen Ortsdurchfahrten vermeintlich auch noch zu schnell fahren, dann werden von Bürgerinitiativen immer wieder Forderungen nach Tempo-30-Zonen laut, wie es jüngst auch wieder in Aldenhoven der Fall war. Radfahrer fühlen sich indes oft durch zu dicht auffahrende Pkw gefährlich bedrängt. Nun gibt es seit Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung im Frühjahr die Möglichkeit, durch ein Überholverbot eine größere Sicherheit für Radfahrer zugleich mit dem Nebeneffekt einer faktischen Verkehrsberuhigung zu erzielen. Unsere Redaktion fragte bei den Fahrradclubs und bei der Jüchener Stadtverwaltung nach, ob dies so erwünscht ist – und vielleicht sogar umgesetzt wird?