Bundestagswahl in Düsseldorf Keine 3G-Regel in den Wahllokalen

Düsseldorf · Zum Wählen braucht es in Düsseldorf keinen Nachweis einer Impfung, Genesung oder einen negativen Corona-Test, auch nicht für die Wahlhelfer. In den Räumen gilt jedoch Maskenpflicht – Verweigerer können des Wahllokals verwiesen werden.

 In den Wahllokalen in Düsseldorf gilt am Sonntag nicht die 3G-Regel – genesen, geimpft, getestet. Jedoch sollen Wahlberechtigte eine Maske tragen und ihren eigenen Kugelschreiber mitbringen.

In den Wahllokalen in Düsseldorf gilt am Sonntag nicht die 3G-Regel – genesen, geimpft, getestet. Jedoch sollen Wahlberechtigte eine Maske tragen und ihren eigenen Kugelschreiber mitbringen.

Foto: Schaller,Bernd (bs)/Schaller, Bernd (bs)

Wer bei der Bundestagswahl am Sonntag seine Stimme in einem Düsseldorfer Wahllokal abgeben will, muss sich dabei nicht an die 3G-Regel halten, also geimpft, genesen oder getestet sein. Da Wählen ein Grundrecht ist, gilt diese Regel dort trotz geschlossener Räume nicht, heißt es vom NRW-Innenministerium. Auch Wahlhelferinnen und -helfer müssen keinen 3G-Nachweis erbringen.