Urteil in Düsseldorf Gerichtliche Geldstrafe wird ans Raphaelshaus in Dormagen gezahlt
Dormagen · Im Düsseldorfer Amtsgericht wurde eine Frau wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch neben einer 15-monatigen Haftstrafe zu einer 2000 Euro Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung verurteilt. Eine Geldstrafe, die nun dem Dormagener Raphaelshaus zugutekommt.
05.02.2021
, 16:00 Uhr
Im Düsseldorfer Amtsgericht wurde Kostenpflichtiger Inhalt eine Frau wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch neben einer 15-monatigen Haftstrafe zu einer 2000 Euro Geldstrafe verurteilt. Eine Geldstrafe, die nun dem Dormagener Raphaelshaus zugutekommt. Immer häufiger kommt es vor, dass Gerichte die Angeklagten mit Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen belangen.