Urteil in Düsseldorf Gerichtliche Geldstrafe wird ans Raphaelshaus in Dormagen gezahlt

Dormagen · Im Düsseldorfer Amtsgericht wurde eine Frau wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch neben einer 15-monatigen Haftstrafe zu einer 2000 Euro Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung verurteilt. Eine Geldstrafe, die nun dem Dormagener Raphaelshaus zugutekommt.

 Bei einem früheren Demokratie-Projekt setzten sich die Jugendlichen mit dem Thema Gewalt auseinander und wie sie verhindert werden kann.  Archivfoto: Raphaelshaus

Bei einem früheren Demokratie-Projekt setzten sich die Jugendlichen mit dem Thema Gewalt auseinander und wie sie verhindert werden kann. Archivfoto: Raphaelshaus

Foto: Raphaelshaus

Im Düsseldorfer Amtsgericht wurde Kostenpflichtiger Inhalt eine Frau wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch neben einer 15-monatigen Haftstrafe zu einer 2000 Euro Geldstrafe verurteilt. Eine Geldstrafe, die nun dem Dormagener Raphaelshaus zugutekommt. Immer häufiger kommt es vor, dass Gerichte die Angeklagten mit Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen belangen.