Fotos Diese Schutzmasken gibt es
Aus dem Gebot eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist im Laufe der Pandemie eine Pflicht geworden. Eine Maske muss unter anderem zwingend in Geschäften, im Öffentlichen Personennahverkehr und in gewissen Bereichen deutscher Innenstädte (wie hier in Düsseldorf) getragen werden. Auch wenn zwei Personen den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten (können), ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Doch jeder Maskentyp ist anders und nicht jede Maske ist überall zulässig. Eine Übersicht, welche Masken es gibt und wann man sie tragen sollte.
Die einfachste Art Mund- und Nasenbereich zu bedecken ist die Alltagsmaske. Gerade zu Beginn der Pandemie – als Schutzmasken ausverkauft waren und die Vorräte im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege dringend benötigt wurden – waren die Alltagsmasken das Mittel zum Zweck. Oft wurden sie selbst genäht.
Die Alltagsmasken bieten einen deutlich geringeren Schutz als regulierte und geprüfte Maskentypen (OP- oder FFP-Masken). Die Alltagsmasken reduzieren Menge und Geschwindigkeit des Tröpfchenauswurfs des Trägers. Je nach Design kann die Maske zudem vor dem Einatmen von Tröpfchen schützen. Die Wirkung ist aber materialabhängig. Deshalb werden sie nur für den privaten Gebrauch empfohlen. Nach neustem Bund-Länder-Beschluss sind sie nicht mehr ausreichend für den Gebrauch im ÖPNV und in Geschäften.
Der große Vorteil der Alltagsmaske: Sie kann gewaschen (bei 60 bis 95 Grad) und danach wiederverwendet werden.
Eine medizinische Gesichtsmaske, auch OP-Maske genannt, wird in Kliniken und von Pflegepersonal getragen, um die Patienten vor den eigenen Keimen zu schützen. Die Masken bieten vor allem einen Fremdschutz – und nur bedingt einen gewissen Eigenschutz.
Die medizinischen Gesichtsmasken können vom Hersteller selbst zertifiziert werden und besitzen dann eine CE-Kennzeichnung. Die Masken sind als Einwegprodukt vorgesehen und sollten daher regelmäßig gewechselt (spätestens wenn sie durchfeuchtet sind) und nach der Verwendung entsorgt werden.
Partikelfiltrierende Halbmasken (auch FFP-Masken genannt) sind die teuerste aber auch beste Variante einer Mund-Nasen-Bedeckung. Es gibt sie in verschiedenen Modellen: FFP2- und FFP3-Masken, jeweils mit und ohne Ventil. Die Maske auf dem Bild ist eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil.
Die FFP-Masken bieten dem Träger vor allem Schutz vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen. Wenn die Maske kein Ausatemventil hat, bietet sie zudem einen Fremdschutz.
Die Masken sind ebenfalls als Einwegprodukt vorgesehen und sollten regelmäßig gewechselt werden. Forscher aus Münster sprachen sich allerdings kürzlich dafür aus, dass eine wiederverwendete FFP2-Maske immer noch einen besseren Schutz biete als eine Alltagsmaske. Eine getragene Maske könnte sieben Tage bei Raumtemperatur getrocknet und dann erneut getragen werden, so die Forscher. Spätestens nach fünf Einsätzen gehöre die Maske in den Müll.
FFP-Masken sind Teil der persönlichen Schutzausrüstung im Rahmen des Arbeitsschutzes. Sie werden von unabhängigen Stellen kontrolliert und zertifiziert (CE-Kennzeichnung, ist auf Maske gedruckt). FFP2-Masken unterscheiden sich von FFP3-Masken durch die geringere Filterleistung. Im Test müssen FFP2-Masken mindestens 94 Prozent der Testaerosole filtern, FFP3-Masken hingegen mindestens 99 Prozent.
Vom Tragen der Masken mit Ausatemventil (wie die FFP3-Maske im Bild) wird übrigens abgeraten. Denn dann dient die Maske ausschließlich dem Eigen- und nicht auch dem Fremdschutz.
Ähnlich zu den FFP2-Masken sind Produkte mit der Bezeichnung „KN 95“. Diese Masken besitzen keine CE-Kennzeichnung, können aber eine ähnliche Schutzwirkung haben. Dann wird dies aber durch ein Zertifitkat bescheinigt. Beim Kauf von Masken mit dem „KN 95“-Aufdruck (wie hier im Bild), sollte auf die DIN-Kennzeichnung geachtet werden. Diese lautet „EN 149:2009-08“ oder „EN 149:2001+A1:2009“. Fehlt dieser Aufdruck, kann es sich um Plagiate handeln. Wie gut die Maske filtert und somit schützt, ist dann nicht abzuschätzen.
Bundesweit werden Menschen ab 60 Jahren oder mit Vorerkrankungen seit Dezember mit FFP2-Masken (wie hier im Bild) ausgestattet. In Bayern gilt seit Mitte Januar eine FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr und Einzelhandel. Diese soll, nach den neusten Corona-Beschlüssel von Bund und Ländern, künftig auch in anderen Bundesländern gelten. Zudem soll dann eine FFP2-Maskenpflicht in Alten- und Pflegeeinrichtungen umgesetzt werden.
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