Corona-Pandemie in NRW So bekommen Angehörige von Schwangeren einen Impftermin

Düsseldorf · Werdende Väter und andere enge Kontaktpersonen von Schwangeren dürfen sich in NRW theoretisch bereits impfen lassen – in der Praxis war bislang unklar, wie Betroffene an Termine kommen. Das Gesundheitsministerium klärt nun auf, wie es funktionieren soll.

 Eine Schwangere bei einer Frauenärztin (Symbolfoto).

Eine Schwangere bei einer Frauenärztin (Symbolfoto).

Foto: dpa/Caroline Seidel

Noch ist bekanntermaßen in Deutschland nicht genug Impfstoff vorhanden, um beim Impftempo richtig Fahrt aufzunehmen. Besonders zu schützende Personengruppen haben daher Priorität – auch Schwangere gehören dazu. Weil den Frauen selbst aufgrund mangelnder Studienlage bislang keine Corona-Schutzimpfung empfohlen wird, dürfen sie je bis zu zwei enge Kontaktpersonen angeben, die eine Impfung bekommen sollen. In Nordrhein-Westfalen zählen sie laut Impfverordnung zur zweithöchsten Priorisierungsgruppe, die seit dem 24. März an der Reihe ist – rein theoretisch. Denn bisher war nicht ganz klar, wie die Betroffenen in der Praxis einen Termin bekommen.