Umstrittener Einsatz in Düsseldorf Was die Polizei darf und was nicht

Düsseldorf · Ein Polizist fixiert den Kopf eines Tatverdächtigen mit dem Knie auf dem Boden: Diese Szene aus der Düsseldorfer Altstadt sorgt für heftige Debatten, gegen den Polizisten wird ermittelt. Was dürfen Beamte im Einsatz? Gewerkschaften und Ausbilder geben Antworten.

 Der Ort des umstrittenen Polizeieinsatzes in der Düsseldorfer Altstadt.

Der Ort des umstrittenen Polizeieinsatzes in der Düsseldorfer Altstadt.

Foto: dpa/Martin Gerten

Wenn ein Mensch straffällig geworden ist oder einen Polizeieinsatz behindert und dem ausgesprochenen Platzverweis nicht nachkommt, dann darf er von der Polizei festgenommen und auf die Wache gebracht werden. So erklärt es Michael Mertens, der NRW-Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei. Wehrt sich die Person in der Folge gegen die Festnahme, dürfen die Beamten körperliche Gewalt anwenden. „Natürlich ist dann immer zu prüfen: Ist Zwang erforderlich, geeignet und verhältnismäßig zu dem, was er verhindern muss?“ Das gilt für alle polizeilichen Maßnahmen.