Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder Elternbeiträge unterscheiden sich sehr stark – auch in NRW

Düsseldorf · In vielen Bundesländern müssen sich Eltern an den Kosten für die Ganztagsbetreuung ihrer Grundschulkinder beteiligen. Die Höhe der Elternbeiträge unterscheidet sich jedoch sehr stark. Eine Studie ergab: Während die Betreuung in manchen Bundesländern gebührenfrei ist, zahlen Eltern in Mönchengladbach fast viermal so viel wie in Düsseldorf.

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz soll spätestens ab August 2029 jedes Grundschulkind von der ersten bis vierten Klasse einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben.

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz soll spätestens ab August 2029 jedes Grundschulkind von der ersten bis vierten Klasse einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Nicht nur die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ist regional unterschiedlich organisiert, auch die Elternbeiträge unterscheiden sich teilweise sehr stark. Dies ergab eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Die Höhe der Elternbeiträge variiert dabei auch innerhalb einzelner Bundesländer, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen.