Kindesmissbrauch Härtere Strafen allein helfen nicht

Meinung | Berlin · Der Kampf gegen den Kindesmissbrauch muss verstärkt werden. Der Ruf nach strengeren Sanktionen ist verständlich, geht aber bisweilen am Kern vorbei. Gefragt ist ein enges staatliches Netz, das Anzeichen erkennt, mutig aufklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht.

 Eine Gartenlaube, einer der Tatorte des mutmaßlichen Haupttäters im Missbrauchsfall Münster, steht in einer Kleingartenanlage. Der neue Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sieht nun härtere Strafen bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder vor.

Eine Gartenlaube, einer der Tatorte des mutmaßlichen Haupttäters im Missbrauchsfall Münster, steht in einer Kleingartenanlage. Der neue Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sieht nun härtere Strafen bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder vor.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Sexuelle Gewalttaten gegen Kinder sind ein Verbrechen. Darüber gibt es keinen Zweifel. Dass Internet-Plattformen, Chatrooms und die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten noch teilweise nur als Vergehen eingestuft wurden, ist unhaltbar. Hier schafft der neue Gesetzentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht Klarheit. Auch das höhere Strafmaß von maximal 15 Jahren statt bisher zehn Jahren bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist gerechtfertigt. Die Richter haben damit einen größeren Ermessensspielraum im Einzelfall, eine Einstellung des Strafverfahrens bei geringer Schuld oder gegen eine Geldzahlung ist nicht mehr möglich. Hier will der Gesetzgeber Lücken bei der Verfolgung von brutalen, gegen Kinderseelen gerichteten Straftaten schließen. Und das ist richtig.