Gericht hat immer noch nicht über den Radweg entschieden Freizeitgelände – das Warten aufs Nutzungskonzept

Wermelskirchen · Die Anwohner des Jugendfreizeitparks werden wohl weiter ausgeschlossen: Es gibt vorerst keinen Runden Tisch, und am geplanten Nutzungskonzept werden sie auch nicht mitarbeiten dürfen.

 Fahrradfahrer und Skater auf der Zufahrt von Zenshäuschen zum Jugendfreizeitpark.

Fahrradfahrer und Skater auf der Zufahrt von Zenshäuschen zum Jugendfreizeitpark.

Foto: Udo Teifel

Es gibt immer noch keine Freigabe des Radweges durch das Gericht, so dass der Jugendfreizeitpark nicht zur Nutzung von der Stadt freigegeben wird. Das teilt die Stadtverwaltung auf Anfrage der Redaktion mit. Es liegt immer noch kein Nutzungskonzept für die Anlage vor. „Auf diesem Freizeitgelände werden während der Nutzungszeiten die verschiedenen Gruppen aufeinander Rücksicht nehmen und sich gegenseitig unterstützen. Dieses Miteinander muss von den jungen Menschen in einem fortlaufenden Prozess erlernt und gelebt werden. Daraus entsteht ein Nutzungskonzept, welches von allen respektiert wird“, heißt es in der Antwort der Stadt auf die Frage der Redaktion, wann mit einer Bekanntgabe zur rechnen ist. „Regeln werden gemeinsam erarbeitet und auf Schildern, Internetseiten und Sozialen Medien veröffentlicht, so dass Verbindlichkeit hergestellt werden kann.“ Anwohner werden nicht eingebunden.