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Gerichtsverhandlung in Wermelskirchen Drogen und Waffen: Reue schützt nicht vor Strafe

Wermelskirchen · Mit Kokain und einer halbautomatischen Kurzwaffe war ein 41-Jähriger im vorigen Jahr von der Polizei angetroffen worden. Dafür muss er nun die Konsequenzen tragen, denn er hatte keinen Waffenschein. Die Richterin verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten.

 Vor dem Amtsgericht in Wermelskirchen fand die Verhandlung statt.

Vor dem Amtsgericht in Wermelskirchen fand die Verhandlung statt.

Foto: Tim Kronner

Der 41-jährige Angeklagte zeigte sich äußerst zerknirscht, als er sich nun auf der Anklagebank vor dem Amtsgericht wiederfand. Der Mann musste sich gleich wegen mehrerer Delikte verantworten. So sei er am 30. April des vergangenen Jahres nicht nur mit 0,3 Gramm Kokain in seinem Besitz angetroffen worden, sondern auch noch mit einer halbautomatischen Kurzwaffe, Marke Heckler & Koch P7M13, sowie mit nahezu 100 Patronen Munition für die Pistole. Weder habe er einen Waffenschein vorweisen können, noch eine Berechtigung für das Kokain. „Ich schäme mich so sehr dafür, dass ich mich nun wegen dieser Sache hier verantworten muss. Ich habe direkt alles zugegeben, als mich die Polizei dazu befragt hat“, sagte der 41-Jährige gleich zu Beginn – und wiederholte das gleich mehrfach.