Kampf um Silberahorn in Brüggen Bürgerbegehren ist nach juristischer Prüfung nicht zulässig

Brüggen · Der markante Silberahorn am Kreuzherrenplatz kann nicht per Bürgerbegehren gerettet werden. Dies ist das Ergebnis einer juristischen Prüfung: Demnach wird das Bürgerbegehren als nicht zulässig bewertet. Wie geht es jetzt weiter?

 Der Kreuzherrenplatz soll barrierefrei umgestaltet werden. Nach ersten Entwürfen von Joachim Scheller sollte dafür der Silberahorn gefällt werden.

Der Kreuzherrenplatz soll barrierefrei umgestaltet werden. Nach ersten Entwürfen von Joachim Scheller sollte dafür der Silberahorn gefällt werden.

Foto: Daniela Buschkamp

Brüggens erstes Bürgerbegehren, wonach der Silberahorn nach der Umgestaltung des Kreuzherrenplatzes erhalten werden sollte, ist nicht zulässig. So lautet das Ergebnis einer externen rechtlichen Prüfung. „Natürlich hätten wir uns ein anderes Ergebnis gewünscht“, sagt Volker Kunstmann, einer der drei Initiatoren des Bürgerbegehrens. „Aber wir akzeptieren und respektieren diese Einschätzung.“ Die Verwaltung habe die Initiatoren sehr gut, intensiv und objektiv beraten, lobt er. Zu einer solchen Beratung ist sie bei jedem Bürgerbegehren verpflichtet. „Auch für uns war das eine neue Erfahrung“, sagt Annette Beckers von der Gemeindeverwaltung. „Auch wir haben viel dabei gelernt.“ Es sei insgesamt ein sehr komplexes Thema.