Taten auch in Solingen liegen teils sechs Jahre zurück Einbruch-Prozess beginnt am Dienstag von vorne

SOLINGEN/WUPPERTAL · Bundesgerichtshof hatte Verfahrensfehler festgestellt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, unter anderem in gutsituierten Vierteln der Klingenstadt aktiv gewesen zu sein.

Das Gericht hatte den Angeklagten im Januar 2019 wegen Wohnungseinbruch-Diebstahls zu 13 Jahren Haft verurteilt. Vorausgegangen waren etliche Verhandlungstage, in denen inmitten einer umfangreichen Beweisaufnahme die Tatvorwürfe geklärt wurden. An der Schuld des mittlerweile 34-Jährigen hatte es keinen Zweifel gegeben, allerdings hatte er nach dem Urteil von dem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch gemacht und die Revision beantragt. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) sich mittlerweile der umfangreichen Akte gewidmet hat, ist klar: Es hatte in diesem Prozess einen Verfahrensfehler gegeben.