Im Fall der fünf getöteten Kinder in Solingen Bundesgerichtshof weist Revision zurück

Solingen · Im November 2021 hatte das Wuppertaler Landgericht im Solinger „Kindsmord-Prozess“ die Höchststrafe verhängt: Lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld. Die 28-jährige Kindsmutter galt als voll schuldfähig, dieser Einschätzung der Gutachter hatte sich die Kammer angeschlossen.

Plüschtiere und Kerzen wurden nach dem Tod der fünf kleinen Kinder zu stummen Zeugen des Unbegreiflichen.

Plüschtiere und Kerzen wurden nach dem Tod der fünf kleinen Kinder zu stummen Zeugen des Unbegreiflichen.

Foto: Gianni Gattus

Fünf tote Kinder, sediert und in der Badewanne erstickt: Es war eine monströse Tat. Thomas Seifert, der Verteidiger von Christiane K., hatte Revision gegen das Urteil eingelegt. Die wurde nun vom Bundesgerichtshof (BGH) als unbegründet abgewiesen. „Die Verurteilung ist damit rechtskräftig“, war dazu von Seifert zu hören.