Wirtschaft im Rhein-Kreis So arbeiten junge Betriebsräte im Kreis

Rhein-Kreis · Mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung gibt es ein Gremium, das die Interessen der jungen Mitarbeiter in der Betriebsratssitzung vertritt. Gerade in Zeiten von Corona kommt den Vertretern eine hohe Verantwortung zu.

 Auszubildende, die sich in die JAV wählen lassen, stehen den anderen Azubis bei Fragen und Anregungen zur Verfügung und bringen die Themen dann in die Betriebsratssitzung ein.

Auszubildende, die sich in die JAV wählen lassen, stehen den anderen Azubis bei Fragen und Anregungen zur Verfügung und bringen die Themen dann in die Betriebsratssitzung ein.

Foto: NGG

Nicht greifbare Ausbilder und ausgefallener interner Unterricht – auch Auszubildende leiden unter der Corona-Pandemie. Aber an wen kann sich ein junger Arbeitnehmer wenden, wenn er solche Missstände anzeigen möchte? Bei den sonstigen Angestellten greift dort der Betriebsrat ein, für die Auszubildenden bis 25 Jahre und minderjährige Angestellte wird alle zwei Jahre eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt. Diese Vertritt ihre Mitglieder in der Betriebsratsversammlung, bei der ihr auch bei bestimmten Themen ein Stimmrecht zusteht. Außerdem sind die Vertreter Ansprechpartner für Fragen und Anregungen und bieten häufig eine Sprechstunde an. In diesem Herbst geht die JAV-Wahl in die nächste Runde: in allen Betrieben mit einem Betriebsrat und mindestens fünf Azubis oder minderjährigen Mitarbeitern wird ein neuer JAV gewählt.