Fotos Neusser Jobcenter-Mord-Prozess: das Urteil
Lebenslang für die tödlichen Messerstiche im Jobcenter Neuss: Das Landgericht Düsseldorf hat den 52-jährigen Angeklagten am Freitag schuldig gesprochen. Ahmed S. hatte vor einem halben Jahr seine Sachbearbeiterin erstochen.
Das Urteil vom Freitag (5. April 2013) entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anwälte von Eltern, Ehemann und Sohn des Opfers hatten als Nebenkläger ebenfalls die Höchststrafe beantragt.
Dagegen hatten die Verteidiger die Tat nicht als Mord, sondern als Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlag gewertet. In beiden Fällen wären 15 Jahre Haft die Höchststrafe. Hier beantworten die Anwälte Gerd Meister und Horst Ruthmann die Fragen der Medienvertreter.
Landgerichtspressesprecherin Mira Müller äußert sich zum Urteil.
Der Angeklagte verhüllte sich unter einer Jacke.
Das Interesse der Medien war erneut groß.
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