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Nach Urteil aus Mönchengladbach Bundesgerichtshof hat über Revisionen im Fall Fabio entschieden

Mönchengladbach · Wegen Totschlags an dem fünfjährigen Jungen ist der Freund der Mutter zu lebenslanger Haft verurteilt worden, die Mutter zu sieben Jahren. Beide hatten Revision eingelegt. Jetzt wurde entschieden, ob die Urteile rechtskräftig sind.

 Fabios Mutter (vorne) sitzt neben ihrem Verteidiger im Gerichtssaal, dahinter sitzt ihr früherer Lebensgefährte. (Archivfoto)

Fabios Mutter (vorne) sitzt neben ihrem Verteidiger im Gerichtssaal, dahinter sitzt ihr früherer Lebensgefährte. (Archivfoto)

Foto: Ilgner,Detlef (ilg)/Ilgner Detlef (ilg)

Der kleine Fabio wurde nur fünf Jahre alt, am 21. April 2020 starb er durch ein Schädelhirntrauma und innere Blutungen im Bauchraum in der Wohnung seiner Mutter. Bei der Obduktion zeigte sich eine Vielzahl an älteren und frischeren Verletzungen, viele davon durch halbscharfe und stumpfe Gewalteinwirkung ausgeführt. Wegen Totschlags wurde der damals 23-jährige Freund von Fabios Mutter im März 2021 zu lebenslanger Haft verurteilt. Auch die gleichaltrige Mutter war damals vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts angeklagt worden: Sie hatte ihren Sohn an seinem Todestag bei dem Mann gelassen, obwohl sie von den gewalttätigen Übergriffen wusste. Dafür musste sie für sieben Jahre ins Gefängnis. Eine psychiatrische Sachverständige hatte beide Angeklagte vor der Verurteilung Kostenpflichtiger Inhalt für schuldfähig erklärt. Beide hatten Revision eingelegt, die nun vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen wurde. Somit sind beide Urteile rechtskräftig.