Messerstiche in den Hals Muss 14-Jährige aus Krefeld in psychiatrische Behandlung?

Krefeld · Jugendliche soll ihre Mitschülerin mit einem Messer in den Hals gestochen haben. Das Verfahren am Landgericht Krefeld soll am 18. April enden.

 Die Jugendkammer des Landgerichts Krefeld will am 18. April eine Entscheidung fällen.

Die Jugendkammer des Landgerichts Krefeld will am 18. April eine Entscheidung fällen.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Eine 14-jährige Jugendliche soll eine Mitschülerin mit einem Messer am Hals verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft Krefeld vertritt die Ansicht, dass sie dies in Tötungsabsicht gemacht habe und hat deshalb Anklage wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben. Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre. Gestern wurde die Verhandlung der „Ersten großen Strafkammer als Jugendkammer“  am Landgericht Krefeld fortgesetzt.