Kommentar zum Thema Betteln Das Recht von Bettlern

Krefeld · Immer noch gibt es den Reflex, Obdachlose und Drogenabhängige vor Kritik zu schützen und faktisch gewähren zu lassen. Jüngstes Beispiel: Die Art, wie der grüne Ratsherr Karsten Ludwig Dinge vermischt und berechtigte Anliegen vom Tisch wischt.

Jens Voss

Jens Voss

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Bettler haben das Recht zu betteln, wenn es nicht aggressiv ist: Der grüne Ratsherr Karsten Ludwig weist zurecht auf die Gesetzeslage inklusive  Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte hin. Dann aber setzt er alles in eins und konstruiert eine Wertfrage, die niemand aufwirft: Spendensammeln für Krebskranke, politische Infostände der CDU, Betteln – alles eins. Obdachlose, so folgert Ludwig, seien nicht weniger wert als politische oder ehrenamtliche Akteure. Vom Wert eines Menschen hat aber niemand geredet, er steht in dieser Stadt gottlob nicht zur Disposition. Im Gegenteil, diese Stadt schickt sich an, für 15 Millionen Euro  ein modernes Obdachlosenheim zu bauen; die Wertschätzung von Menschen und der Wille, ihnen zu helfen, dokumentiert sich darin eindrucksvoll.