Neue Verordnung in Kraft So lief der erste Tag mit Schnelltest-Shopping in Kleve

Kleve · Eigentlich dürften die Geschäfte seit Montag gar keine Kunden hinein bitten. Wegen einer Allgemeinverfügung dürfen sie im Kreis Kleve trotzdem öffnen – wenn die Kunden einen negativen Schnelltest vorweisen können. Wie das Angebot am ersten Tag angenommen wird.

 Die Geschäfte in Kleve dürfen Kunden hinein bitten – mit negativem Schnelltest-Ergebnis.

Die Geschäfte in Kleve dürfen Kunden hinein bitten – mit negativem Schnelltest-Ergebnis.

Foto: Evers, Gottfried (eve)

 Es ist der erste richtige Frühlingstag, die Sonne strahlt vom Himmel, das Thermometer nähert  sich der 20-Grad-Marke – das perfekte Wetter für einen Stadtbummel. Doch die Klever Fußgängerzone  ist am Montagnachmittag eher schlecht als recht besucht. Zwar nutzen einige Bummler die Gelegenheit, die Schaufenster zu betrachten, doch in den Geschäften sind kaum Kunden zu sehen. Nach der neuen, vom Kreis Kleve erlassenen Allgemeinverfügung dürfen die Geschäfte in der Region zwar öffnen, Kunden aber nur mit einem tagesaktuell negativen Ergebnis eines Corona-Schnelltests hinein bitten. Das negative Ergebnis muss von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Ein tagesaktueller Test darf höchstens 24 Stunden zurückliegen. Offenbar hat dies zumindest am ersten Tag noch die Menschen davon abgehalten, in die Innenstädte zu gehen. Dass Kunden Waren nach Terminvergabe abholen („Click and collect“), ist auch weiter ohne Test möglich.