Prozess wegen versuchten Mordes und Brandstiftung Angeklagter muss in Entziehung

Erkelenz · Im Prozess wegen versuchten Mordes und Brandstiftung ist das Urteil gefallen. Der Angeklagte muss für seine Tat am Reifferscheidtsgäßchen in Entziehungsanstalt.

 Erkelenzer Fall wurde vor dem Mönchengladbacher Landgericht verhandelt.

Erkelenzer Fall wurde vor dem Mönchengladbacher Landgericht verhandelt.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Im Prozess wegen versuchten Mordes sowie versuchter Brandstiftung mit Todesfolge, schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung ist der 33-jährige Angeklagte zum Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt verurteilt worden. Zudem trägt er die Kosten des Verfahrens.