Angestellte wollten Betriebsrat gründen Kündigungen von Sixt-Mitarbeiterinnen nicht wirksam

Düsseldorf · Die drei Mitarbeiterinnen des Autovermieters wollten einen Betriebsrat gründen und wurden kurze Zeit später fristlos entlassen. Jetzt hat das Landesarbeitsgericht in einem Berufungsprozess bestätigt: Die Kündigungen sind unwirksam.

Plakate der Gewerkschaft Verdi am Frankfurter Flughafen.

Plakate der Gewerkschaft Verdi am Frankfurter Flughafen.

Foto: dpa/Arne Dedert

Die Kündigungen von drei Sixt-Mitarbeiterinnen sind unwirksam. Das bestätigte das Landesarbeitsgericht am Dienstag in zweiter Instanz in einem Berufungsprozess. Der Autovermieter hatte die Angestellten entlassen, kurz nachdem sie angekündigt hatten, einen Betriebsrat gründen zu wollen. Der Vorsitzende Richter wertete das Handeln des Unternehmens als „Behinderung der Betriebsratsarbeit“.