Infos Das Ehegattensplitting in zehn Punkten
Das Ehegattensplitting rückt immer wieder in die Diskussion von Finanz- und Familienpolitikern. Seit 2013 können auch homosexuelle Paare davon profitieren. Aber worum geht es beim Ehegattensplitting genau?
Punkt 1:
Dem Ehegattensplitting liegt das Einkommensteuerrecht (Paragraph 32 a) zugrunde.
Punkt 2:
Das Ehegattensplitting kann nur bei verheirateten Paaren angewendet werden – oder eben auch eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Punkt 3:
Voraussetzung ist, dass die Partner bei der Steuererklärung zusammen veranlagt werden.
Punkt 4:
Beim Ehegattensplitting wird zunächst das zu versteuernde Einkommen eines jeden ermittelt.
Punkt 5:
Der so ermittelte Betrag wird zusammengerechnet und anschließend wieder halbiert (gesplittet).
Punkt 6:
Durch dieses Verfahren ist gewährleistet, dass das zu versteuernde Einkommen auf jeden Partner gleichmäßig verteilt wird.
Punkt 7:
Daraus ergibt sich aber auch eine geringere Steuerbelastung für die beiden Partner.
Punkt 8:
Durch das Splittingverfahren wird die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet und nicht jeder einzelne Partner.
Punkt 9:
Wer wieviel zum gemeinsamen Einkommen beiträgt, ist unerheblich.
Punkt 10:
Interessant ist das Ehegattensplitting nur für solche Ehepartner, deren Gehälter große Unterschiede aufweisen. Verdienen beide gleich viel, ergibt sich kein Unterschied.
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