Der Missbrauchsfall des Priesters Peter H. Briefwechsel belastet früheren Papst Benedikt XVI.

München/Rom · Vatikandokumente zeigen, dass Kardinal Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation mit dem Fall des Missbrauchstäters Peter H. beschäftigt war.

Joseph Ratzinger bei seiner ersten Predigt nach der feierlichen Weihe zum Erzbischof der Erzdiözese München und Freising im Münchner Liebfrauendom.

Joseph Ratzinger bei seiner ersten Predigt nach der feierlichen Weihe zum Erzbischof der Erzdiözese München und Freising im Münchner Liebfrauendom.

Foto: dpa/Hartmut Reeh

Ein Briefwechsel zum Missbrauchsfall des Priesters Peter H. dokumentiert, dass Kardinal Joseph Ratzinger Informationen über Taten des Geistlichen vorlagen. So konnten das Recherchezentrum „Correctiv“ wie auch der Bayrische Rundfunk (BR) jetzt ein Schreiben Ratzingers als damaliger Präfekt der Glaubenskongregation einsehen. Darin erlaubt er auf Nachfrage aus München, Priester H. dürfe wegen „absoluter Alkoholunverträglichkeit“ die „hl. Eucharistie ohne vergorenen Wein feiern“, dafür mit „naturreinem Traubensaft“. Und er fügt hinzu, dass „aus pastoraler Verantwortung“ dafür Sorge zu tragen sei, dass die Gläubigen an dieser Erlaubnis „keinerlei Anstoß nehmen“. Der handschriftliche unterschriebene Brief – in Kopie von BR und „Correctiv“ veröffentlicht – wurde am 3. Oktober 1986 aus Rom geschickt und ging in München zehn Tage später ein.