Mehrheit im Parlament: Bundestag beschließt umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes
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Mehrheit im Parlament: Bundestag beschließt umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes

Regeln zum Schwangerschaftsabbruch „Abtreibung ist kein Menschenrecht“

Düsseldorf · Das EU-Parlament berät heute einen Reformvorschlag zum Abtreibungsrecht. Demnach soll das Selbstbestimmungsrecht der Frauen in den Mitgliedsstaaten gestärkt werden. Katholische Laien sowie Kirchenvertreter kritisieren die Einseitigkeit der Vorlage.

 Eine Frau mit einem Schwangerschaftstest - das EU-Parlament berät heute über den Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen.

Eine Frau mit einem Schwangerschaftstest - das EU-Parlament berät heute über den Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen.

Foto: Shutterstock/Diego Cervo

Im EU-Parlament wird heute ein Entschließungsantrag zum Thema Abtreibung beraten, der im Vorfeld viel Kritik auf sich gezogen hat, weil er das Selbstbestimmungsrecht der Frauen stark machen will, ohne das Lebensrecht Ungeborener zu berücksichtigen. So vermisst etwa das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ein klares Ja zum Schutz des ungeborenen Lebens im sogenannten Matic-Bericht zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit von Frauen. ZdK-Präsident Thomas Sternberg begrüßte zwar das Ziel eines umfassenden Schutzes von Frauen, wie er in dem Entschließungsantrag debattiert werde: „Die körperliche und seelische Unversehrtheit ist nach wie vor auch in den Ländern der europäischen Gemeinschaft ein gefährdetes Gut." Daher unterstütze er die Grundsätze und Initiativen des umfassenden Berichts ausdrücklich. Sehr kritisch sieht Sternberg jedoch die Einordnung des Schwangerschaftsabbruchs, der wie ein „Menschenrecht" behandelt werde, ohne vom Lebensrecht der Ungeborenen zu sprechen: „Der Absatz verkennt den langen gesellschaftlichen Diskurs und die begründeten Kompromisse, die beispielsweise in Deutschland gefunden wurden", sagte der ZdK-Chef im Blick auf Paragraf 218. Das deutsche Strafrecht nennt Abtreibung dort klar rechtswidrig, belässt sie aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Dies gilt als Kompromiss zwischen den Verfechtern des Rechts von Frauen auf körperliche Selbstbestimmung und den Interessen der Lebensschützer, die für die Rechte der Ungeborenen eintreten.