Alle NSU-Prozess-Artikel vom 28. Januar 2015
Irritationen im NSU-Prozess — Nebenkläger war nicht am Tatort
Irritationen im NSU-Prozess — Nebenkläger war nicht am Tatort

Nagelbombenanschlag von KölnIrritationen im NSU-Prozess — Nebenkläger war nicht am Tatort

Im Münchner NSU-Prozess ging es erneut um den Nagelbombenanschlag in Köln. Dabei sorgte ein Zeuge für Irritationen — weil er gar nicht am Tatort war, aber dennoch von einem Anwalt als Nebenkläger vertreten wird. Andere Anwälte zeigten sich verärgert.