Totes Kita-Kind in Viersen Staatsanwalt im Greta-Prozess fordert Berufsverbot

Viersen · Die wegen Mordes angeklagte Erzieherin soll bei einem Schuldspruch nicht mehr in einer Kita arbeiten dürfen. Bereits am Donnerstag könnten die Plädoyers gehalten werden.

 Staatsanwaltschaft Stefan Lingens will ein Berufsverbot für die angeklagte Erzieherin erreichen. Die 25-Jährige ist wegen Mordes an einem Kita-Kind und Misshandlung mehrerer Schutzbefohlener angeklagt.

Staatsanwaltschaft Stefan Lingens will ein Berufsverbot für die angeklagte Erzieherin erreichen. Die 25-Jährige ist wegen Mordes an einem Kita-Kind und Misshandlung mehrerer Schutzbefohlener angeklagt.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Im Prozess um die getötete Greta hat die Staatsanwaltschaft ein Berufsverbot für die angeklagte Erzieherin angeregt. Zudem forderte Staatsanwalt Stefan Lingens die Kammer auf, der Angeklagten den rechtlichen Hinweis zu erteilen, dass eine Verurteilung auf Grund der „besonderen Schwere der Schuld“ möglich sei. Dies könnte sich strafschärfend auswirken.