Verfahren in Mönchengladbach Chrom-Skandal ein Fall fürs Gericht

Mönchengladbach · Vor vier Jahren sorgten 500 Kilogramm giftiges Chrom im Abwasser für einen Störfall in der Kläranlage Neuwerk. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Geschäftsführer eines Unternehmens Strafantrag gestellt, den das Amtsgericht auch erlassen hat. Der Beschuldigte geht dagegen vor.

 Das Chrom war über Abwasser in die Kanalisation gelangt (Symbolfoto).

Das Chrom war über Abwasser in die Kanalisation gelangt (Symbolfoto).

Foto: Krebs Andreas/Krebs, Andreas (kan)

Es war ein großer Umweltskandal, der zum Jahreswechsel 2015/2016 das Klärwerk in Neuwerk lahmlegte. 500 Kilogramm giftiges Chrom waren damals über das Abwasser in die Kanalisation gelangt. Jetzt hat dieser Vorfall ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat einen Strafbefehl beantragt gegen den Geschäftsführer eines auf Galvanisierung spezialisierten Unternehmens wegen des Vorwurfs der unbefugten Verunreinigung von Gewässer. Das Amtsgericht Mönchengladbach hat dem auch stattgegeben und einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe über 90 Tagessätzen erlassen, wie das Gericht bestätigte.