Experte aus Langenfeld 21 ist die neue 18 – ein Jugendrichter sagt, warum

Langenfeld · Der Langenfelder Jugendstrafrechts-Experte Edwin Pütz über Altersgrenzen im deutschen Recht. Er erläutert unter anderem, warum bei Heranwachsenden (18 bis 20) oft noch das Jugendstrafrecht angewandt wird.

Zelle in einer Jugendhaftanstalt: Bei Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) wird oft noch das Jugendstrafrecht angewandt.

Zelle in einer Jugendhaftanstalt: Bei Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) wird oft noch das Jugendstrafrecht angewandt.

Foto: dpa

Mit 21 Jahren, da fängt das Leben an – jedenfalls was die strafrechtliche Vollverantwortlichkeit angeht. Warum nicht eigentlich schon mit 18?