Mit 21 Jahren, da fängt das Leben an – jedenfalls was die strafrechtliche Vollverantwortlichkeit angeht. Warum nicht eigentlich schon mit 18?
Experte aus Langenfeld 21 ist die neue 18 – ein Jugendrichter sagt, warum
Langenfeld · Der Langenfelder Jugendstrafrechts-Experte Edwin Pütz über Altersgrenzen im deutschen Recht. Er erläutert unter anderem, warum bei Heranwachsenden (18 bis 20) oft noch das Jugendstrafrecht angewandt wird.
01.01.2021
, 11:00 Uhr