Stadt Krefeld verliert Prozess Umstrittene Ströer-Werbetafel muss weg

Krefeld · Mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht wollte die Stadt Krefeld erzwingen, dass die umstrittene digitale Werbetafel der Firma Ströer an der Autobahnabfahrt Oppum stehen bleiben darf. Das Gericht hat die Klage jedoch abgewiesen.

 Die Werbetafel an der Kreuzung Hauptstraße/Untergath steht zu nah an der Autobahn A57. Die 40 Meter-Anbau- und Werbeverbotszone wird nach geltendem Recht vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn gemessen. Laut Weisung der Bezirksregierung muss die Tafel abgebaut werden.

Die Werbetafel an der Kreuzung Hauptstraße/Untergath steht zu nah an der Autobahn A57. Die 40 Meter-Anbau- und Werbeverbotszone wird nach geltendem Recht vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn gemessen. Laut Weisung der Bezirksregierung muss die Tafel abgebaut werden.

Foto: Lammertz, Thomas/Lammertz, Thomas (lamm)

Die Stadt ist mit ihrem Versuch gescheitert, über den Klageweg zu erzwingen, dass die digitale Werbetafel am Standort Hauptstraße/Untergath stehen bleiben kann. Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat jetzt geurteilt und die Klage der Stadt gegen die Weisung der Bezirksregierung Düsseldorf als „unzulässig“ abgewiesen. Das teilte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage unserer Redaktion mit. Es bleibt somit dabei, dass die Werbetafel der Firma Ströer Medien wegen fehlenden Baurechts abgebaut werden muss. Möglicherweise kommen nun Schadensersatzforderungen des Werbetafel-Betreibers Ströer auf die Stadt zu.