Totes Kita-Kind in Viersen Verzögerung bei Greta-Mordprozess

Viersen/Mönchengladbach · Die Nebenklage hält die psychiatrische Gutachterin für befangen und stellte am Montag vor dem Landgericht Mönchengladbach überraschend einen Befangenheitsantrag. Wird dem Antrag entsprochen, könnte es ein Problem mit der fristgerechten Beendigung des Prozesses geben.

 Marie Lingnau, Anwältin von Gretas Mutter, stellte am Montag einen Befangenheitsantrag gegen die psychiatrische Sachverständige.

Marie Lingnau, Anwältin von Gretas Mutter, stellte am Montag einen Befangenheitsantrag gegen die psychiatrische Sachverständige.

Foto: Martin Röse

Zur Überraschung des Gerichts hat die Nebenklage im Greta-Prozess am Montag einen Befangenheitsantrag gegen die psychiatrische Sachverständige gestellt und der Verwertung ihres Gutachtens widersprochen. Sie habe sich unter anderem nicht an der Täterpersönlichkeit der Angeklagten orientiert, eine mangelhafte Methodik angewandt und keine maßnahmenspezifische Untersuchung zu einem möglichen Hang vorgenommen, so die Nebenklagevertreter. Würde der Angeklagten ein solcher Hang attestiert, müsste sie neben der Haft mit einer Sicherungsverwahrung rechnen.