Mord-Prozess in Duisburg „Sie hat ihr den Mund zugehalten, weil sie so geschrien hat“

Duisburg · Kann eine demente 89-Jährige einen Menschen im Schlaf erstechen und alle Spuren verwischen? Pflegerinnen der Frau können sich das nicht vorstellen. Einblicke in einen bizarren Fall.

 Die Angeklagte bleibt bei ihrer Version: Mit dem Tod ihrer Nachbarin will sie nichts zu tun haben.

Die Angeklagte bleibt bei ihrer Version: Mit dem Tod ihrer Nachbarin will sie nichts zu tun haben.

Foto: Katharina Luxen

Nein, eine typische Abwehrverletzung sei es nicht, sagt die forensische Gutachterin. Drei Zentimeter lang und ein Zentimeter tief war der Schnitt, den sie am Arm der Angeklagten festgestellt hat. Könnte sie sich das Messer auch selbst in den Arm gerammt haben? Vielleicht, ja, auszuschließen ist das nicht.