Urteil in Düsseldorf Obdachloser muss drei Jahre in Haft

Düsseldorf · Weil er im Vollrausch einen Mann mit einem Messer schwer verletzt hat, muss ein Obdachloser nun ins Gefängnis. Das Opfer ist nach einer Notoperation bis heute nicht auffindbar.

 Der Angeklagte gab vor Gericht an, sich nicht an die Tat erinnern zu können.

Der Angeklagte gab vor Gericht an, sich nicht an die Tat erinnern zu können.

Foto: RP/wuk

Düsseldorf Mit einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten hat das Landgericht am Donnerstag einen 43-jährigen Obdachlosen belegt. Laut Urteil, das wegen gefährlicher Körperverletzung erging, hatte er im Dezember 2020 auf einer Parkbank an der Lorettostraße in Unterbilk einen anderen Wohnsitzlosen (42) abends durch zahlreiche Messerstiche erheblich verletzt. Eine Blutprobe bei dem Angeklagten ergab damals einen Alkoholwert von mehr als vier Promille. Zu Prozessbeginn Anfang dieser Woche hatte der Angeklagte deshalb über seinen Anwalt erklären lassen, er könne sich an einen Streit oder gar an eine Messerattacke nicht mehr erinnern. In der Anklage, die von versuchtem Totschlag ausging, war bereits festgehalten, dass der 43-Jährige alkoholbedingt vermutlich nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sei. So urteilten jetzt auch die Richter. Sie gingen nicht von versuchtem Totschlag aus, sondern von gefährlicher Körperverletzung, begangen unter erheblichem Alkoholeinfluss. Zum Ablauf und den Hintergründen der Bluttat konnte das Schwurgericht auch das damals schwer verletzte Opfer nicht befragen: Nach einer Not-Operation sowie weiterer medizinischer Versorgung ist der 42-Jährige wohl direkt wieder in die Obdachlosen-Szene abgetaucht, war für die Justiz jedenfalls nicht mehr auffindbar. Das Urteil gegen den 43-jährigen Angeklagten ist rechtskräftig.