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Rückschlag im Kampf ums Freibad in Hiesfeld Bürgerbegehren „Pro Freibad“ ist unzulässig

Dinslaken/Düsseldorf · Die Aktiven von „Pro Freibad“ haben einen Rückschlag vor Gericht erlebt. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat entschieden, dass das Bürgerbegehren für das Freibad in Hiesfeld unzulässig ist.

 Da gab es noch Hoffnung: Im vergangenen Jahr protestierten Menschen vorm Rathaus für den Erhalt des Hiesfelder Freibades.

Da gab es noch Hoffnung: Im vergangenen Jahr protestierten Menschen vorm Rathaus für den Erhalt des Hiesfelder Freibades.

Foto: Sina Zehrfeld

Das Bürgerbegehren „Pro Freibad“ für den Erhalt und die Sanierung des Freibades in Hiesfeld ist unzulässig. Das habe das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit seinem am Freitag verkündeten Urteil entschieden und damit die Klage dreier Vertretungsberechtigter auf Zulassung des Bürgerbegehrens abgewiesen, erläutert das Gericht selbst in einer Pressemitteilung.