Ratgeber Erste Hilfe - die wichtigsten Basics für Ersthelfer
Bei einer Katastrophe oder einem Unglück dauert es immer einige Minuten, bis ausgebildetes Hilfspersonal vor Ort ist. Wer Erste Hilfe leistet, kann schon vor dem Eintreffen der Rettungskräfte dazu beitragen, die Überlebenschancen von verletzten Personen zu verbessern. Wir erklären Ihnen in dieser Strecke, wie Sie sich im Notfall richtig verhalten.
Verletzte Personen sichern
Ist es zu einem Unfall gekommen, muss der Verunglückte - sofern möglich - zunächst an einen sicheren Ort gebracht werden. Anschließend sollte die Unfallstelle (zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall) abgesichert werden, um mögliche Folgeunfälle zu vermeiden.
Selbstschutz berücksichtigen
Auch wenn es um Leben und Tod geht, sollten Sie sich selbst niemals in Gefahr bringen. Bevor Sie mit den Erste-Hilfe-Maßnahmen beginnen, sollten Sie dafür sorgen, dass die Unfallstelle gesichert ist. Achten Sie auf Brandquellen oder Gefahr durch heranrasende Autos.
Notruf absetzen
Der Notruf sollte folgende Angaben enthalten: Wo ist der Unfall passiert? Wie viele Verletzte gibt es? Welche Verletzungen liegen vor? Wer meldet den Unfall? Nutzt man das Handy für den Notruf, sollte man die international gültige Notrufnummer 112 wählen.
Bewusstsein überprüfen
Sprechen Sie die verletzte Person an. Reagiert sie nicht, können Sie vorsichtig an den Schultern rütteln. Überprüfen Sie die Atmung. Ist die Person bei Bewusstsein, reden Sie ihr ruhig zu. Stellen Sie keine Atmung fest, beginnen Sie mit einer Herz-Lungen-Wiederbelebung.
Psychische Betreuung
Versuchen Sie, die verletzte Person zu beruhigen. Sätze wie „Ich bleibe bei Ihnen, bis der Krankenwagen kommt" schaffen Sicherheit. Informieren Sie den Betroffenen über jeden Schritt und suchen Sie vorsichtig Körperkontakt (zB. Hand auf die Schulter legen). Schirmen Sie die Person außerdem vor Schaulustigen ab.
Herz-Lungen-Wiederbelebung
Ist keine normale Atmung vorhanden, knien Sie sich in Höhe des Brustkorbs neben die verletzte Person. Legen Sie den Oberkörper frei und platzieren Sie einen Handballen auf der Brust. Setzen Sie den anderen Ballen darüber und drücken sie 100 bis 120 mal pro Minute auf den Brustkorb. Entlasten Sie den Brustkorb und wiederholen Sie die Wiederbelebung, bis der Rettungsdienst eintrifft.
Stabile Seitenlage
Die Stabile Seitenlage stellt sicher, dass die Atemwege einer bewusstlosen Person frei bleiben und Erbrochenes abfließen kann. Knien Sie sich dazu seitlich neben den Betroffenen, strecken Sie die Beine und legen Sie die Arme angewinkelt nach oben. Greifen Sie den entfernten Arm des Betroffenen am Handgelenk, kreuzen Sie die Arme vor der Brust und legen Sie die Handoberfläche des Betroffenen an dessen Wange. Nun greifen Sie den entfernten Oberschenkel und beugen das Bein.
Knochenbrüche
Besteht Verdacht auf einen Bruch, sollten Sie die Körperstelle nicht bewegen. Bei einem offenen Bruch können Sie die Wunde mit einer Wundauflage bedecken. Ein geschlossener Bruch kann mit Wasser oder feuchten Tüchern gekühlt werden. Umpolstern und stützen Sie die betroffenen Gliedmaßen mit festgerollten Kleidungsstücken, Decken oder Kissen.
Vergiftungen
Hören Sie sich die Aussagen von Augenzeugen an oder stellen Sie Giftreste oder Medikamente sicher. Legen Sie den Betroffenen in die Stabile Seitenlage, um sicheres Erbrechen von Giftstoffen zu ermöglichen. Informieren Sie den Rettungsdienst auf die Vergiftung hin.
Verbrennungen
Kühlen Sie die Verbrennung unter fließendem Wasser. Entfernen Sie - wenn möglich - verbrannte Kleidung. Bedecken Sie Brandwunden locker und keimfrei (zB. mit Verbandtuch). Achten Sie darauf, dass der Betroffene keinen Schock oder eine Unterkühlung erleidet.
Rechtliche Aspekte
Tritt der Ernstfall ein, trauen sich viele potentielle Helfer aus Angst vor Fehlern nicht, auch zur Tat zu schreiten. Dabei gilt: Sollte einem Ersthelfer tatsächlich ein Fehler unterlaufen, so ist dies nicht strafbar, weil nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt wurde. Auch wer als Ersthelfer bei einem Unfall Verletzungen erleidet, hat Anspruch auf Schadenersatz. Selbst dann, wenn er sich objektiv falsch verhalten hat.
Unterlassene Hilfeleistung
Strafbar macht sich allerdings der, der nichts tut. Unterlassene Hilfeleistung kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Wissen aktualisieren
Wer unsicher ist, ob er beispielsweise noch die stabile Seitenlage oder die lebensrettende Herzdruckmassage beherrscht, kann sein Wissen in einem Erste-Hilfe-Kurs auffrischen. Das Deutsche Rote Kreuz bietet ein- oder zweitägige Kurse für Fahrschüler, Lehrer, Ersthelfer und interessierte Menschen an.
Hier finden Sie Informationen zu den Ersthelfer-Kursen des DRK.