Gesammelt Sieben Fakten über Yoga

Ein stressiger Alltag macht nicht nur dem Geist zu schaffen. Häufig ist auch der Körper in Mitleidenschaft gezogen - Verspannungen und Unzufriedenheit sind die Folge. Abhilfe kann Yoga schaffen. Hier erfahren Sie sieben Fakten über Yoga.
Quelle: Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland (BDY)

Wann entstand Yoga?
Yoga begann sich in den vierziger Jahren des 20. Jahrhunderts in Deutschland zu verbreiten und erreichte in Wellenbewegungen die heutige Popularität.

Wie viele Menschen betreiben Yoga?
Man schätzt, dass rund fünf Millionen Menschen in Deutschland regelmäßig Yoga üben. Es gibt heute rund 20.000 Yogalehrende.

Welche Arten von Yoga gibt es?
Die Palette der Yoga-Arten ist vielfältig. Sie reicht von Hatha Yoga über Kundalini Yoga bis TriYoga. Hatha Yoga ist der im Westen bekannteste Teil des Yoga. Hierunter werden die Körperstellungen, die Atemübungen (Pranayama) sowie die Tiefenspannungstechniken gefasst.

Was versteht man unter Yoga?
Selbstwahrnehmung ist wichtiger Bestandteil des Yoga. Das lässt sich vor allem durch Körperübungen erreichen, den sogenannten Asanas. Hinzu kommen Atemübungen, die zumeist das Ziel haben, dass der Atem lang, leicht und fließend wird. Dadurch kann sich der Geist entspannen und man klarer und bewusster erkennen.

Was ist Anfängern zu raten?
Wichtig für Neulinge ist, einen Kurs zu besuchen. Die dort vermittelten Übungen sollen helfen, überhaupt ein Körpergefühl zu entwickeln. Typische Übungen sind der Vierfüßlerstand, eine Schulterbrücke in Rückenlage oder die Kobra in Bauchlage. Ratsam ist, vorher genau nach den Inhalten des Kurses zu fragen und ob er für Anfänger geeignet ist.

Sind Verrenkungen zu Beginn sinnvoll?
Anfänger sollten nicht zu Yogabüchern mit fürchterlichen Verrenkungen greifen. Die Übungen sollen der Gesundheit und den Selbstheilungskräften dienen und nicht den Körper überfordern oder gar den Gelenken schaden.

Welche Voraussetzungen sollte der Kursleiter mitbringen?
Auf einen gut ausgebildeten Kursleiter sollte man unbedingt achten. Das ist der Fall, wenn er mindestens 500 Unterrichtseinheiten vorgewiesen hat, die für das Zertifikat des BDY und der Europäischen Yoga Union (EYU) erforderlich sind. Auch wenn ein Kurs von Krankenkassen bezuschusst wird, ist das zunehmend ein Qualitätsnachweis.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Yoga

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