Entscheidung des Landgerichts Schützen zahlen 15.000 Euro für bei Fest geklaute Technik
Düsseldorf · Ein Mann vermietet Sound-Technik im Wert von fast 40.000 Euro an einen Schützenverein. Bei dessen Fest wird sie geklaut – sein Geld bekommt er aber nur teilweise wieder, wie das Landgericht Düsseldorf am Montag entschied.
Gemietete Gegenstände, die dann gestohlen werden, muss man ersetzen. So einfach stellte sich für einen 34-jährigen Veranstaltungs-Fachmann seine Forderung gegen einen Schützenverein aus Derendorf dar. Dass es nicht ganz so einfach ist, erfuhr er am Montag als Kläger vor dem Landgericht. Ersatz für Sound-Technik im Wert von fast 40.000 Euro wollte er dort von den Schützen einklagen. Im Ergebnis musste er sich mit 15.000 Euro zufriedengeben, die ihm von den Schützen angeboten wurden – wenn das Geld jetzt möglichst schnell gezahlt wird.