Entscheidung des Landgerichts Schützen zahlen 15.000 Euro für bei Fest geklaute Technik

Düsseldorf · Ein Mann vermietet Sound-Technik im Wert von fast 40.000 Euro an einen Schützenverein. Bei dessen Fest wird sie geklaut – sein Geld bekommt er aber nur teilweise wieder, wie das Landgericht Düsseldorf am Montag entschied.

Der Eingang des Land- und Amtsgerichts Düsseldorf (Symbolbild).

Der Eingang des Land- und Amtsgerichts Düsseldorf (Symbolbild).

Foto: Christoph Schroeter

Gemietete Gegenstände, die dann gestohlen werden, muss man ersetzen. So einfach stellte sich für einen 34-jährigen Veranstaltungs-Fachmann seine Forderung gegen einen Schützenverein aus Derendorf dar. Dass es nicht ganz so einfach ist, erfuhr er am Montag als Kläger vor dem Landgericht. Ersatz für Sound-Technik im Wert von fast 40.000 Euro wollte er dort von den Schützen einklagen. Im Ergebnis musste er sich mit 15.000 Euro zufriedengeben, die ihm von den Schützen angeboten wurden – wenn das Geld jetzt möglichst schnell gezahlt wird.