Historischer Einschnitt: Thyssenkrupp verkauft Stahlsparte
EILMELDUNG
Historischer Einschnitt: Thyssenkrupp verkauft Stahlsparte

Supermarkt-Verbot für Schüler „Das ist eine Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz“

Interview | Moers · In Moers hat ein Supermarkt-Betreiber ein pauschales Betretungsverbot für Schüler ausgesprochen, weil es wiederholt zu Verstößen gegen die Corona-Regeln gekommen ist. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Experte für Persönlichkeitsrecht, Martin Boden, klärt über die Rechtslage auf.

 Rechtsanwalt Martin Boden hält das pauschale Betretungsverbot eines Supermarkt-Betreibers für unzulässig, weil es sich gegen eine gesamte Altersgruppe richtet.

Rechtsanwalt Martin Boden hält das pauschale Betretungsverbot eines Supermarkt-Betreibers für unzulässig, weil es sich gegen eine gesamte Altersgruppe richtet.

Foto: Jochen Rolfes/jochen rolfes photographer

Kostenpflichtiger Inhalt In einem Edeka-Markt im Moerse Stadtteil Rheinkamp hat Betreiber Pascal Gerdes es künftig Schülern untersagt, zwischen 8 und 14 Uhr seinen Supermarkt zu betreten. Nun werden alle Jugendlichen am Eingang angesprochen, und ihnen wird der Eintritt verwehrt. Ist das zulässig?