Alle Ratgeber-Artikel vom 04. Januar 2013
Schadenersatz bei Verlegung des Abflugflughafens
Schadenersatz bei Verlegung des Abflugflughafens

UrteilSchadenersatz bei Verlegung des Abflugflughafens

Eine Änderung des Abflughafens und eine Verlegung des Reisezeitraums um einen Tag müssen Pauschalurlauber nicht hinnehmen. Ihnen steht dann Schadenersatz zu.