Regeln, Rechte, Pflichten So klappt der Umtausch im Lockdown

Service | Düsseldorf · Wer nach Weihnachten einen Teil seiner Geschenke zurückgeben möchte, hat es nicht so leicht wie in den Jahren zuvor: Die meisten Geschäfte haben wegen der Corona-Krise geschlossen. Was nun zu beachten ist.

 Das Geschenk gefällt nicht? Ein Recht auf Umtausch haben Kunden nicht. Die meisten Händler sind aber – auch in Corona-Zeiten – kulant.

Das Geschenk gefällt nicht? Ein Recht auf Umtausch haben Kunden nicht. Die meisten Händler sind aber – auch in Corona-Zeiten – kulant.

Foto: dpa-tmn/Franziska Gabbert

Es ist ein herber Schlag für den stationären Einzelhandel: Laut dem Handelsverband Deutschland (HDE) verlagerten 44 Prozent der Deutschen ihre Weihnachtseinkäufe ins Internet. Die Folge: Online-Shops boomen, während Innenstadthändler schließen und bangen müssen. Doch was, wenn das Geschenk nicht gefällt – wie funktioniert ein Online-Umtausch? Und wie kann man die Geschenke umtauschen, die man vor dem Start des harten Lockdowns am 16. Dezember beim Händler in der Innenstadt gekauft hat? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengetragen.