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Ärger um Abschläge Das sollten Mieter bei hohen Heizkosten beachten

Düsseldorf · Bei den Mieterverbänden melden sich immer mehr verzweifelte Mitglieder, weil Vermieter den monatlichen Abschlag teils enorm anheben. Was unzulässig ist und was nicht, hat der Gesetzgeber klar geregelt, sagt der Krefelder Rechtsanwalt Kai-Uwe Springer. Trotzdem sitzen Mieter zwischen den Stühlen.

 Eine pauschale Erhöhung der Betriebskosten für das Heizen durch den Vermieter ist unzulässig (Symbolbild).

Eine pauschale Erhöhung der Betriebskosten für das Heizen durch den Vermieter ist unzulässig (Symbolbild).

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Für eine Mieterin am Niederrhein ist der Fall klar – sie sucht sich lieber eine neue Wohnung, als den überzogenen Forderungen ihres Vermieters nachzukommen. Der hatte ihr eine Betriebskostennachzahlung von 600 Euro in Rechnung gestellt und daraufhin den monatlichen Abschlag statt um 50 um unzulässige 150 Euro angehoben. Verbunden mit der Nachricht, dass sie andernfalls kündigen könne und sich dabei nicht an Fristen halten müsse, er würde auch eine sofortige Kündigung akzeptieren. „Das ist schon extrem“ sagt Kai-Uwe Springer, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Mieterverbands Niederrhein. „Jede fünfte Beratung bei uns befasst sich derzeit aber mit der Frage, ob eine Erhöhung der Betriebskosten berechtigt ist oder nicht. Und ich gehe davon aus, dass sich die Zahl der Anfragen noch erhöhen wird.“