Kriegerdenkmal Kalkar Mahnmal: Rat muss Lösung finden

Kalkar · Aktion am Kalkarer Kriegerdenkmal: Max Knippert erklärt sich solidarisch.

 Das Mahnmal für die Gefallenen der Kriege ist weiterhin besprüht. Das Denkmal ist vor allem wegen eines eingemeisselten Hitler-Zitats auf der Rückseite umstritten.

Das Mahnmal für die Gefallenen der Kriege ist weiterhin besprüht. Das Denkmal ist vor allem wegen eines eingemeisselten Hitler-Zitats auf der Rückseite umstritten.

Foto: Matthias Grass

Das Mahnmal in Kalkar ist immer noch bunt, wird es auch erst einmal bleiben, wie aus der Stadtverwaltung zu hören war. Dennoch: Eine Lösung muss her. Aber: Bilderstürmerei war noch nie eine Lösung - das sollte auch für das Mahnmal in Kalkar gelten. Aber einfach alles so lassen, wie es ist, geht beim Kalkarer Denkmal an die Gefallenen der beiden Kriege gar nicht. Das sollte dem Rat jetzt endlich aufgegangen sein, wenn die Aktion des Klever Künstlers Wilfried Porwol einen Nutzen haben soll.

Kulturamtsleiter Harald Münzner hatte den Gremien sieben (!) Alternativen aufgezeigt, wie man mit dem Denkmal umgehen kann. Vor allem mit dem Hitler-Zitat auf der Rückseite: Das kann nicht unkommentiert so stehen bleiben. Doch entschieden hat man bis heute nicht. Lediglich Bürgermeisterin Britta Schulz ergriff die Initiative und verlegte die Gedenkfeier auf den Friedhof. Jetzt muss sich der Rat endlich des Themas annehmen und eine Lösung finden, wie auch immer die aussehen soll. Denn: So bleiben kann es nicht.

Inzwischen erklärt sich der Klever Künstler Max Knippert mit der Aktion Porwols solidarisch. „Danke Wilfried Porwol!“ überschreibt er eine mehrseitige Stellungnahme an Schulz. Quintessenz des Schreibens: „Dass jetzt nach der Entfernung der Porwol-Kunst-Aktion wieder eine Sprayaktion stattgefunden hat, zeigt, dass nur die Auseinandersetzung mit Problemen zum Ziel führt. Leugnen ist keine Meinung!“

Doch Porwol ruft mit seiner Aktion auch andere Geister auf den Plan: Der AfD-Kreisverband hat sich ebenfalls mit einer Erklärung gemeldet und fordert die Sanierung und den Erhalt des Mahnmals.

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