Einigung von Bund und Ländern Zusätzliche Hilfen für Schweinezüchter

Exklusiv | Berlin · Schweinezüchter sollen künftig Härtefallhilfen beantragen können. Wirtschaftsminister Habeck sprach von einer pragmatischen Lösung. Die Finanzierung wird von Bund und Ländern übernommen.

 Ein Ferkel in einem Schweinezuchtbetrieb (Archiv).

Ein Ferkel in einem Schweinezuchtbetrieb (Archiv).

Foto: dpa/Holger Hollemann

Die Corona-Pandemie hat viele Branchen hart getroffen. Schweinezüchter dürfen nun auf weitere Hilfen hoffen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium unserer Redaktion mitteilte, können die Länder künftig Härtefallhilfen gewähren. Darauf habe sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit den betroffenen Ländern verständigt. Diese Hilfen werden von den Ländern verwaltet und mitfinanziert. Betroffen sind insbesondere Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

„Das ist eine gute Lösung", sagte Habeck. „Ich weiß, wie hart die Lage für die Schweinezüchter ist und wie schwer es für viele ist, über die Runden zu kommen. Daher ist es richtig, dass die Länder in Härtefällen Unterstützung leisten können“, so der Minister. „Dass hier die Länder nun pragmatische Vorschläge machen, ist gut. So ein Miteinander ist wirklich hilfereich."

Das Instrument der Überbrückungshilfe steht grundsätzlich allen Branchen zur Verfügung, auch den Schweinezüchtern. Voraussetzung für deren Beantragung ist aber, dass der Umsatz corona-bedingt um 30 Prozent zurückgegangen sein muss. Aus Kreisen des Ministeriums hieß es, bei einigen Schweinezüchtern sei das Kriterium erfüllt, insgesamt wurden mehr als 220 Millionen Euro Corona-Hilfen für diese Betriebe gewährt. Allerdings sei der Nachweis eines corona-bedingten Umsatzrückgangs in dieser Branche mitunter schwierig.

Das Wirtschaftsministerium hatte daher vorgeschlagen, das Instrument der sogenannten Härtefallhilfen zu nutzen, um die Schweinezüchter zu unterstützen. Dabei haben die Länder einen größeren Ermessensspielraum. Das seit Anfang 2021 zur Verfügung stehende Instrument wurde bislang nicht ausgeschöpft und soll nun Anwendung finden. Die Finanzierung erfolgt bei den Härtefallhilfen hälftig durch den Bund und das jeweilige Land. Die Länder wollten zunächst für Schweinehalter einen Zugang zu den Überbrückungshilfen bekommen, auch wenn die Umsatzeinbrüche nicht ausschließlich corona-bedingt waren. 

Die Lösung sieht nun jedoch vor, dass Betriebe, die den Nachweis des 30-prozentigen corona-bedingten Umsatzeinbruches erbringen können, die Überbrückungshilfen nutzen sollen. Betriebe, deren Umsatz weniger stark zurückging, können künftig auf die Härtefallhilfen zurückgreifen.

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