185 Ermittlungsverfahren Zoll geht gegen Mindestlohn-Verstöße vor

Bonn · Der Zoll nimmt kleine Unternehmen in den Blick, um Verstöße gegen das Mindestlohngesetz aufzudecken. Dazu wurden bundesweit Kontrollen durchgeführt.

 Der Zoll hat bundesweit Kontrollen durchgeführt und dabei 185 Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Der Zoll hat bundesweit Kontrollen durchgeführt und dabei 185 Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Weil vielerorts der geltende Mindestlohn nicht eingehalten wird, hat der Zoll 185 Ermittlungsverfahren gegen verschiedene Arbeitgeber eingeleitet. Das ist die am Mittwoch vom Zoll veröffentlichte Bilanz einer bundesweiten Kontrolle, bei der Einsatzkräfte in der vergangenen Woche unter anderem Restaurants, Friseurstudios, Taxiunternehmen oder Spielhallen in ganz Deutschland ins Visier nahmen. Sie befragten knapp 11.000 Beschäftigte und ließen sich Papiere zeigen.

Zu den festgestellten Verstößen gehören etwa nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge, Beschäftigungen ohne Arbeitserlaubnis oder eine nicht ordnungsgemäße Zahlung des Mindestlohns. In über 1800 Fällen sind nach Angaben des Zolls noch weitere Fragen zu klären. Seit Anfang des Jahres gilt der allgemeine Mindestlohn von 9,35 Euro pro Stunde.

(c-st/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort