Der Ökonom Warum der Rundfunkbeitrag sinken muss

Die neue Haushaltsabgabe hat den öffentlich-rechtlichen Sendern gewaltige Zusatzeinnahmen beschert. Sie sollten sie an die Rundfunk-Nutzer zurückzahlen.

Die Ökonomen nennen ein Gut, das der Allgemeinheit zugutekommen soll, ein öffentliches Gut. Es zeichnet sich durch zwei Eigenschaften aus: es ist beliebig teilbar und die potenziellen Nutzer können entweder gar nicht oder nur zu hohen Kosten vom Konsum ausgeschlossen werden.

Lange Zeit galt der Rundfunk — Radio und Fernsehen — als öffentliches Gut. Beliebig viele Zuschauer und Zuhörer können eine Sendung verfolgen. Und es war früher mit hohen Kosten verbunden, die Ausstrahlung von Programmen nur für eine bestimmte Gruppe zuzulassen. Weil zudem Frequenzen knapp waren, ersann man in Deutschland nach britischem Vorbild die öffentlich-rechtlichen Sender und belegte die Nutzer mit einer Zwangsabgabe — dem Rundfunkbeitrag.

Damit verbunden ist der öffentlich-rechtliche Sendeauftrag, wonach die Programmmacher verpflichtet sind, dem Publikum ein hochwertiges Informations- und Unterhaltungsangebot zu bieten. Das trägt auch zur Ausbildung des mündigen Bürgers bei, weshalb der künftige WDR-Fernsehdirektor Jörg Schönenborn den Rundfunkbeitrag eine Demokratieabgabe nannte.

Inzwischen hat sich die Welt verändert. Privatsender finanzieren sich mit Werbung oder können mit verschlüsselten Signalen eine bestimmte Käufergruppe bedienen. Braucht es da noch einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit Zwangsabgaben? Ja, denn es geht jetzt um den Sendeauftrag, um das öffentliche Gut "verlässliche und objektive Information".

Dafür sollten die Bürger nach wie vor Geld bereitstellen. Es sind Investitionen zu zahlen und laufende Programme zu unterhalten. Doch die Finanzen sollten sich nach den Aufgaben richten, nicht umgekehrt. Wenn durch ein neues Finanzierungsinstrument wie die Haushaltsabgabe zu viel in der Kasse ist, dürfen die Sender nicht neue Formate erfinden oder Reserven bilden. Die Überschüsse sollten an die Rundfunknutzer zurückgehen.

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(RP)
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