Kolumne „Der Ökonom“ Wir brauchen eine Grundsteuer für Dummies

Meinung | Düsseldorf · SPD-Finanzminister Scholz will eine möglichst gerechte Grundsteuer. Dabei ist das die Aufgabe der Einkommensteuer. Besser wäre eine einfache und klare Lösung.

 Zwei Modellfiguren sitzen auf Euro-Münzen (Symbolfoto).

Zwei Modellfiguren sitzen auf Euro-Münzen (Symbolfoto).

Foto: dpa

Die Grundsteuer zahlt fast jeder – als Hauseigentümer, Mieter oder Unternehmer. Doch kaum jemand nimmt sie wahr. Ein Traum für jeden Finanzminister. Doch jetzt hat das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer wegen der willkürlichen Festlegung nach Einheitswerten von 1964 (Westländer) und 1935 (Ostländer) für verfassungswidrig erklärt. Jetzt muss Bundesfinanzminister Olaf Scholz mit den Ländern ein Modell ersinnen, das bis Ende 2019 im Gesetzblatt stehen muss. Sonst entfällt die Grundsteuer.

Für Ökonomen wäre das kein Schaden. Denn die Grundsteuer lässt sich nach den gängigen Steuerprinzipien wie Leistungsfähigkeit oder der Gleichwertigkeit von Steuerzahlung und staatlicher Leistung (Äquivalenzprinzip) nicht begründen. Die Kommunen, die Nutznießer der Grundsteuer sind, kämen aber bei einem Wegfall in arge Bedrängnis. Immerhin deckt die Grundsteuer 15 Prozent der Gemeindeausgaben. Finanzminister Scholz schlägt ein Modell vor, das den Wert der Grundstücke und Gebäude besteuert – ganz nach sozialdemokratischen Gerechtigkeitsvorstellungen. Das ist hochkompliziert, weil zuerst 36 Millionen Grundstücke, Wohngebäude und Wirtschaftsflächen bewertet werden müssten. Außerdem würde ein heftiger Verteilungskampf zwischen den Gewinner- und Verlierer-Kommunen entstehen.

Besser wäre es, die Steuereinnahmen der einzelnen Gemeinden auch nach der Reform konstant zu halten, um Verteilungskämpfe zu vermeiden. Den Steuergrundbetrag könnte man nach einem festen Wert für jeweils unbebaute, einfach bebaute und hochwertig bebaute Grundstücke ermitteln. Damit die Rechnung aufgeht, würde sich der eigentlich von den Gemeinden festzulegende Hebesatz zunächst aus dieser Gleichung ergeben. Dann könnten die Kommunen beliebig ihre Grundsteuern erhöhen oder senken, ganz wie es der kommunalen Selbstverwaltung entspricht.

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